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Rechte und Pflichten
Klassenpflegschaftsvorsitzende/r:
- Bei Bedarf Einladung zu Elternstammtischen und Organisation dieser Abende.
- Mitglied in der Schulpflegschaft und Teilnahme an den Schulpflegschaftssitzungen.
- Wählbar für die Schulkonferenz als einer von insgesamt sechs Elternvertretern aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretern (Wahl findet in der ersten Schulpflegschaftssitzung des Schuljahres statt).
- Regelmäßiger Austausch mit den Klassenlehrern.
Informationen und Aufrufe zur Mitarbeit zum Beispiel vor Schulfesten oder Sportfesten an die Eltern der Klasse weiter geben.
Schulpflegschaftsvorsitzende/r:
- Mitglied der Schulkonferenz.
- Informationen und Bitten um Mithilfe an die Klassepflegschaften weiter geben.
- Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Lehrern, der Betreuung, dem Schulverein, dem Hausmeister und allen Elternvertretern an der Schule ist eine Tradition, die an unserer Schule gerne aktiv gelebt wird.
- Bei Konflikten setzen wir auf konstruktive Kommunikation, um die Bedürfnisse der Kinder, des Kollegiums, der Schulleitung und der Eltern zu klären und eine Lösung für die jeweilige Situation zu finden.