Rechte und Pflichten

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r:

  • Bei Bedarf Einladung zu Elternstammtischen und Organisation dieser Abende.
  • Mitglied in der Schulpflegschaft und Teilnahme an den Schulpflegschaftssitzungen.
  • Wählbar für die Schulkonferenz als einer von insgesamt sechs Elternvertretern aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretern (Wahl findet in der ersten Schulpflegschaftssitzung des Schuljahres statt).
  • Regelmäßiger Austausch mit den Klassenlehrern.

 

Informationen und Aufrufe zur Mitarbeit zum Beispiel vor Schulfesten oder Sportfesten an die Eltern der Klasse weiter geben.

 

Schulpflegschaftsvorsitzende/r:

  • Mitglied der Schulkonferenz.
  • Informationen und Bitten um Mithilfe an die Klassepflegschaften weiter geben.
  • Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Lehrern, der Betreuung, dem Schulverein, dem Hausmeister und allen Elternvertretern an der Schule ist eine Tradition, die an unserer Schule gerne aktiv gelebt wird.
  • Bei Konflikten setzen wir auf konstruktive Kommunikation, um die Bedürfnisse der Kinder, des Kollegiums, der Schulleitung und der Eltern zu klären und eine Lösung für die jeweilige Situation zu finden.