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Info zu: Umgang mit möglichen Quarantänefällen/Coronafällen in der Familie und dem Umfeld

08. 11. 2020

Liebe Eltern,

 

Quarantäne kann nur das Gesundheitsamt aussprechen. Die Schule informiert u.U. vorab die Eltern, wenn eine Klasse oder Teilgruppe in Quarantäne gehen muss, damit das Gesundheitsamt entlastet wird. Die Familien erhalten aber im Nachgang eine schriftliche Quarantäneaufforderung des Amtes.

Ein Quarantänefall in der Familie bedeutet nicht, dass andere Familienmitglieder z.B. nicht in die Schule gehen dürfen oder müssen.

Hier ein Beispiel: Willy (Kontakt Kategorie 1) muss in Quarantäne, weil ein Mitschüler - Horst - positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Jochen, der Bruder von Willy, muss nicht in Quarantäne, da er keinen direkten Kontakt zu Schüler Horst hatte.

 

Für den Fall, dass Sie oder Ihr Kind Erstkontakt zu einem positiv mit Corona infizierten Menschen hatten und noch keine Aufforderung des Gesundheitsamtes, in Quarantäne zu gehen, erhalten haben, sollten Sie auf Rücksicht auf Ihre Mitmenschen Ihr Kind zu Hause behalten (freiwiillge Quarantäne). Bitte informieren Sie in diesem Fall kurz die Schule über die bekannten Kommunikationswege.

 

Herzliche Grüße

Sven Ludwig

 
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Gemeinschaftsgrundschule Echoerstraße

Echoerstraße 46

42369 Wuppertal

 

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